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11.02.2008 Neue Anforderung an Bilanzierer - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilMoG Paradigmenwechsel im HGB oder ein „letztes Zucken"

VON
LUKAS GORETZKI UND STEPHAN SCHNEIDER; STRIKE CONSULTING GMBH

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beabsichtigt der Gesetzgeber, die handelsrechtliche Rechnungslegung in Einklang mit modernen internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS bzw. US-GAAP) zu bringen. Damit scheint der erste Schritt gemacht, die handelsrechtliche Rechnungslegung in den nächsten Jahren ganz den IAS/IFRS anzupassen. Die Strike Consulting GmbH hat den derzeitigen Referentenentwurf (BilMoG) vom November 2007 sowie die bisherigen Publikationen hinsichtlich Leasing und Finanzinstrumente ausgewertet. Diese Dokumentation (BilMoG)stellen wir Ihnen mit Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten unter der e.mail Adresse: BilMoG@strike-consulting.com gerne zur Verfügung.

Wir können Sie konkret fachlich in der Diskussionsphase mit Ihren Wirtschaftsprüfern begleiten und überprüfen gleichzeitig die Anforderungen an Ihre Systemlandschaft. Bereits im Vorfeld können wir die Auswirkungen der von den WP geforderten Anforderungen erkennen und bei aufwandintensiven Anforderungen Kompromisslösungen herbeiführen, die wir final mit dem WP abstimmen. Somit erstellen wir für Sie gleichzeitig ein Pflichtenheft, welches zeitnah in ein Fachkonzept münden kann. Diese Vorgehensweise haben wir bereits in zahlreichen SAP und Trema-Projekten zu den Themen Finanzinstrumente und Leasing praktiziert. Zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Der Referentenentwurf (BilMoG)zeigt zahlreiche Ungereimtheiten auf. Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Trend ist zu erkennen. Insbesondere in der Bewertung von Leasing und Finanzinstrumente ergeben sich zahlreiche Änderungen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass BilMoG sich an die IAS Standards 17, 32, 39 sowie IFRIC 4 und SIC 12 anlehnt. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass nicht nur Leasinggeschäfte nach den neuen Vorschriften bewertet werden, sondern analoge Geschäftsarten, z.B. Mietverträge oder Outsourcing-Verträge. Ob nach Inkrafttreten des BilMoG die vom Bundesministerium für Finanzen ergangenen Leasingerlasse von 1971, 1972, 1975 und 1991 noch Ihre Gültigkeit beibehalten oder ob sich die Klassifizierungsregeln nach IAS 17.10 / 17.11 durchsetzen, bleibt abzuwarten.

Der Gesetzgeber verlangt künftig die Dokumentation von Rechnungslegungsprozessen. Eine konkrete Vorgehensweise gibt er nicht vor. Unsere Erfahrung zeigt, dass Softwaresysteme in der Lage sein müssen, besitzerbezogene Daten im Beleg sowie in Änderungsbelegen aufzunehmen. Des Weiteren gewinnt das Thema Workflow auch im Bereich der Rechnungslegungsvorschrift immer mehr an Bedeutung. Letztendlich fließen somit alle Rechnungslegungsprozesse in ein gemeinsames EPK (Anhang) zusammen, in dem u.a. auch die verantwortlichen Personen der jeweiligen Buchungsprozesse aufgeführt werden.

Die vom Gesetzgeber beabsichtigten Änderungen in Form des BilMoG sollen zum 01.01.2009 in Kraft treten. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie spätestens ab diesem Datum die Bewertungseinheiten – die für die Anwendung der neuen Vorschriften erforderlich sind - gebildet haben müssen. Eine rückwirkende Bewertungseinheit ist lt. Gesetzgeber nicht zulässig.

Aus den gemachten Erfahrungen bei der Implementierung von IAS/IFRS 17, 32 und 39 sehen wir das vom Gesetzgeber angestrebte Datum als ein sportliches Ziel an. Bis zur Realisierung (BilMoG)der neuen Rechnungslegungsvorschriften müssen aufgrund nicht eindeutiger Begriffsklärungen zahlreiche Abstimmungsgespräche mit Wirtschaftsprüfern geführt werden. Die daraus resultierenden Bestimmungen müssen alsbald in Form von neuen Funktionen bzw. neuen Software-Systemen implementiert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Beteiligten sich bereits eingehend mit der neuen Rechtsmaterie und deren betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auseinander setzen konnten. Insbesondere Mitarbeiter in Unternehmen, Steuerbeamte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banker oder Notare, die noch keine IAS Kenntnisse haben, werden sich mit den neuen Bilanzregeln (BilMoG) schwer tun. Die Einführung dieser neuen Bilanzregeln erfordert somit auch einen enormen Schulungsaufwand für die zuvor genannten Berufsgruppen.

Mit BilMoG erhält auch die Finanzmathematik einen verstärkten Einzug in handelsrechtliche Rechnungslegung. Gerade Banken sollten sich bzgl. ihrer Bilanzanalyse-Systeme und deren Auswirkung auf das Rating-System, bzw. deren Konditionierung von Krediten, Gedanken machen.

Aktuell ist das BilMoG im Entwurf-Status. U.E. sollten die Unternehmen rechtzeitig die mögliche Umsetzung der neuen handelsrechtlichen Rechnungslegung und deren Auswirkung auf ihr Unternehmen prüfen. Über dieses Thema BilMoG werden in naher Zukunft noch viele Professoren philosophieren (einige tun es bereits).

Es gibt viel zu tun, packen wir es an !!!!


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